Abnahmen

Schornsteinfegermeister • Energieberater • Energieeffizienz-Experte (KfW & BAFA) • zert. Brandschutzsachverständiger

Rohbauabnahme

§ 40 Nds. Bauordnung - NBauO :

Feuerungsanlagen, ortsfeste Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke dürfen, auch wenn sie geändert worden sind, erst in Betrieb genommen werden, wenn die Bezirksschornsteinfegermeisterin oder der Bezirksschornsteinfegermeister ihre sichere Benutzbarkeit sowie die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der zugehörigen Schornsteine und Leitungen zur Abführung der Abgase oder Verbrennungsgase geprüft und bescheinigt hat. 

Durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wird sichergestellt, dass bei Feuerungsanlagen zur Inbetriebnahme alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen in Bezug auf die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase eingehalten werden.

Zuständig bin ich in den Bereichen 49393 Lohne sowie 49377 Vechta.

 

 

Feuerungsanlagen werden zwar industriell hergestellt aber letztendlich handwerklich vor Ort errichtet. Im Zuge der Abnahmen wird daher verglichen, ob die installierte Feuerungsanlage die sicherheitsrelevanten Forderungen des Regelwerks (Bauordnung, Feuerungsverordnung, DIN u.a.) erfüllt. Werden Abweichungen festgestellt, ist der Eigentümer bzw. Bauherr zu informieren und die Beseitigung der Mängel zu überwachen.

Man unterscheidet zwischen:

 

Zum Zeitpunkt des Rohbaues wird geprüft ob der Schornstein entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, den Regeln der Technik und den Herstellervorgaben errichtet wurde. Die Innenschale wird unter anderem mit einer Kamera auf Beschädigungen und Dichtheit überprüft. Außerdem sind Brandschutzabstände, die später verdeckt werden, zu prüfen. Zum Zeitpunkt der Rohbauabnahme sollten Deckendurchführungen noch offen und die Außenflächen des Schornsteines noch nicht verputzt sein. Die Rohbauabnahme ist außerordentlich wichtig. Dieser Bauzustand ist später nur noch mit sehr hohem Aufwand herzustellen.

Vor Inbetriebnahme der Feuerstätten erfolgt eine Gebrauchs- oder Schlußabnahme, die auch als Prüfung der sicheren Benutzbarkeit bezeichnet werden kann. Bei dieser Abnahme stehen auch Abstände von Teilen der Feuerungsanlage zu Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen im Mittelpunkt. Dies gilt insbesondere für die Feuerstätte und das Abgasrohr, da beide zum Zeitpunkt der Rohbauabnahme noch nicht vorhanden waren. Weitere Schwerpunkte sind die Prüfung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung und die sichere Abführung der Abgase. Nur wenn der Feuerstätte genügend Luft zur Verfügung steht, kann eine “saubere” Verbrennung stattfinden. Luft- bzw. Sauerstoffmangel führt zur Bildung von lebensgefährlichem Kohlenmonoxid (CO). Dieses geruchlose Gas belastet Ihre Gesundheit und die Umwelt. Der sichere Abzug der Verbrennungsgase ist nur gewährleistet, wenn die Feuerungsanlage dicht ist und der Schornsteinquerschnitt zur Feuerstätte passt.

Über das Ergebnis der Abnahme wird eine Bescheinigung erstellt, die das Ergebnis für den Bauherrn dokumentiert.