Diese Massnahme sollte helfen aufgrund der damaligen Gasmangellage den Gasverbrauch zu reduzieren.
Bis Mitte September 2024 waren alle Betreiber einer Gaszentralheizung verpflichtet, eine(n) entsprechend zugelassene(n) Fachhandwerker(in) (z.B. Schornsteinfeger) zu beauftragen, die Heizungsprüfung durchzuführen.
Diesen Service führen wir natürlich auch weiterhin für Sie durch. Sprechen Sie uns an.
Es wird geprüft:
1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betriebder Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.
Das Prüfergebnis mit der entsprechenden Bescheinigung erhalten Sie im Anschluss.