Nach den "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI) ist jeder Gebäudeeigentümer - Betreiber verpflichtet seine Hausgasleitungen einmal jährlich zu überprüfen.
Ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hasugasleitung verpflichtet. Darüber hinaus obliegen Vermietern Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadenfall muß vor Gericht dokumentiert werden, daß eine sachgerechte und regelmäßige Überprüfung der Hausgasleitungen stattgefunden hat. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzanprüchen Dritter entlasten.
Sprechen Sie uns an, im Zuge der regelmäßig durchzuführenden Abgaswegeüberprüfung an Ihrer Gasfeuerstätte bieten wir Ihnen diese Überprüfungstätigkeit inklusive Dokumentation kostengünstig an.