Bei der Feuerstättenschau wird beurteilt, ob die Betriebs- und Brandsicherheit sowie der Arbeitsschutz auch nach eventuellen baulichen Veränderungen oder Schäden, die durch Verschleiß, Korrosion oder Witterungseinflüssen entstehen können, gegeben ist. Es werden alle Feuerungsanlagenteile sowie zugehörige Verbrennungsluftöffnungen und Sicherheitseinrichtungen durch Inaugenscheinnahme überprüft.
Somit werden auch Bereiche eingesehen, die bei den wiederkehrenden Kehr- und Überprüfungstätigkeiten meines Mitarbeiters nicht eingesehen werden. Ebenfalls erfolgt ein Vergleich der Daten Ihrer Feuerungsanlagen sowie den örtlichen Gegebenheiten. Das Ergebnis der Feuerstättenschau wird Ihnen in einer speziellen Bescheinigung dokumentiert. Bei festgestellten bekommen Sie entsprechende Handlungsempfehlungen zu deren Beseitigung.
Neben den vorgenannten Tätigkeiten hat der Gesetzgeber in weiteren Verordnungen, wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) festgelegt, dass im Rahmen der Feuerstättenschau zusätzliche Arbeiten mit auszuführen sind.
Dies sind beispielsweise:
Kontrolle der Außerbetriebnahme alter Heizkessel entsprechend dem GEG
die Überprüfung der ausreichenden Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Amaturen sowie das vorhandensein von entsprechenden Regeleinrichtungen bei Zentralfeuerstätten nach GEG
Einstufung der Feuerstätten für feste Brennstoffe hinsichtlich der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme nach 1. BImSchV
Begutachtung des Brennholzlagers und Ermittlung der Holzfeuchte nach 1. BImSchV
Die Gebühren für die Feuerstättenschau sind vorgegeben. Die bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) setzt Arbeitswerte fest, die für die Feuerstättenschau zu berechnen sind.