"Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen und Nutzungseinheiten aus denen Luft mithilfe von Ventilatoren wie Dunstabzugshauben, Wohnraumlüftungen, Abluftwäschetrocknern oder Zentralstaubsaugern abgesaugt wird nur aufgestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Abluftventilator die Funktion der Feuerstätte nicht beeinträchtigt." Dies wird aufgrund zahlreicher Unfälle in der Feuerungsverordnung (FeuVo) gefordert.
Die Gefahr besteht, wenn sich beim Betrieb eines Abluftventilators in der Wohnung ein erhöhter Unterdruck bildet, der die Abgase der Feuerstätte in den Aufstellraum ausströmen lässt. Dadurch kann sich eine gefährliche Kohlenmonoxidkonzentration im Gebäude ergeben, die für die Bewohner lebensbedrohlich werden kann. Dieses Kohlenmonoxid, das geruchslos ist und bereits vor dem Austreten von sichtbaren Rauch vorhanden sein kann, gilt es zu vermeiden. Dies ist durch folgende Sicherheitseinrichtungen zu erreichen:
Durch einen zugelassenen (DIBt-geprüften) Kontaktschalter am Fenster, der den Stromkreis für den Betrieb des Abluftventilators nur dann schließt, wenn ein Fenster per Hand gekippt ist und Luft nachströmt. Negativ dabei ist, dass das Licht einer Dunstabzugshaube auch nur bei geöffnetem Fenster eingeschaltet werden kann. Achtung: Die Mindestgröße des Fensterspalts richtet sich nach der Leistung des Abluftventilators.
Durch einen zugelassenen (DIBt-geprüften) Unterdruckwächter, der bei einem erhöhten Unterdruck den oder die Abluftventilator(en) außer Betrieb nimmt. (Auch in Verbindung mit einem zugelassenen Temperaturfühler möglich, der die Überwachung des Unterdrucks nur bei einem Betrieb der Feurstätte sichert).
Alternativ kann durch einen messtechnischen Nachweis mit zugelassenen Unterdruckmessgeräten nachgewiesen werden, dass kein gefährlicher Unterdruck in der Wohnung entstehen kann.